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Algenmeine Geschäftsbedingungen

1. Die Künstler sind verpflichtet rechtzeitig am Veranstaltungsort zu erscheinen.

2. Es sollte möglichst eine Umkleidemöglichkeit für die Künstler zur Verfügung stehen oder der Feuerspucker muss informiert werden das dieser schon im Kostüm zu erscheinen hat.

3. Die Künstler sind für die Abführung der Steuern und Abgaben selbst verantwortlich und entbinden den Vermittler aus dieser Art Verpflichtungen

4. Die Zahlung der Gage erfolgt in bar nach der Veranstaltung bzw. durch Vorkasse bei Überweisungen. Ist die Gage bei Überweisung  im Voraus nicht auf dem Konto verliert der Veranstalter den Anspruch auf die im Vertrag vereinbarte Leistung und verpflichtet sich für den entstandenen Schaden(Ausfall) aufzukommen.

5. Sollte durch Unfall, Tod, Wetter Katastrophen und Ausnahmezustand der Auftrag nicht erledigt werden können gilt hier höhere Gewalt somit ist der Vermittler nicht für den Schaden verantwortlich zumachen.

6. Der Vertrag ist nicht zur Einsicht Dritter bestimmt .Das Gagengeheimnis sollte gewahrt bleiben.

8. Bei Vertragsbruch hat der Verursacher für den entstandenen Schaden aufzukommen.

9. Die GEMA zahlt der Veranstalter

10. Die Kündigungsfrist ist 4 Wochen oder im beiderseitigem Einverständnis

11. Sollte eine Woche nach erhalt des Vertrages dieser nicht unterschrieben zurück gesendet sein, verliert dieser seine Gültigkeit und somit der Anspruch auf die gewünschte Leistung. Eine Änderung dieses Absatzes ist nur nach Absprache und mit Festlegung einer neuen Verfallsfrist möglich.(Beispielsweise  4 Wochen)

12. Im Krankheitsfall stellen wir Ersatz

13. Es sollte eine Musikanlage zur Verfügung stehen die CD`s abspielen kann die mit dem PC angefertigt wurden. Ansonsten besteht die Möglichkeit die Musikanlage zu zu buchen .

14. Für die Sicherheit der Künstler und der Gäste sollte gesorgt sein im Schadensfall muss der entstandene Schaden ersetzt durch den Veranstalter werden. Die Künstler müssen vor Diebstahl in der Garderobe geschützt sein.

15. Sprinkleranlagen sowie Alarmanlagen sollten ausgeschaltet werden, sollten durch Alarm oder Sprinkler Kosten entstehen übernimmt diese der Veranstalter.

16. Brennbare Gegenstände oder schnell entzündbare Dinge müssen im Voraus entfernt werden.

17. Die Showfläche sollte mindesten 4x4 Meter betragen und die Deckenhöhe sollte bei Indoorfeuershows mindesten 250 cm betragen. Sollten frisch renoviert Räume oder besondere Bedingungen sein muss das mit den Feuerkünstlern abgesprochen werden.

18. Ein Sicherheitsabstand zum Publikum sollte so gewählt werden das niemand verletzt werden kann.

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